Grundsätze der Vermietung

Die Genossenschaft vermietet ihre Wohnungen in der Reihenfolge gemäss folgenden Prioritäten:

  1. An aktive Mitarbeiter/innen der allgemeinen Bundesverwaltung, der Swisscom, der Post, der SBB und der RUAG.
  2. An aktive Mitarbeiter/innen von Organisationen, die der Pensionskasse PUBLICA angeschlossen sind.
  3. Dann an pensionierte Mitarbeiter/innen gemäss Ziff. 1 und 2.
  4. An übrige Bewerber/innen, falls keine Bewerbungen von Interessenten gemäss Zf. 1 bis 3 vorliegen.

Die Miete von Wohnungen der Genossenschaft setzt in der Regel den Beitritt zur Genossenschaft voraus.

Wohnungsbelegung

Wohnungsgrösse und Zahl der Benutzer/innen sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Eine Wohnung gilt als unterbelegt, wenn die Zimmerzahl die Zahl der Bewohner/innen um mehr als eins übersteigt. Das bedeutet, dass eine

3-Zimmerwohnung mindestens durch 2 Personen belegt,
4-Zimmerwohnung mindestens durch 3 Personen,
5-Zimmerwohnung mindestens durch 4 Personen belegt sein muss.