Mitgliedschaft

Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche Person werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil von 500 Franken übernimmt (Mitgliedschaftsanteil)und die Voraussetzungen gemäss den Grundsätzen der Vermietung erfüllt: Die Mitgliedschaft können Angestellte oder Pensionierte der allgemeinen Bundesverwaltung, der Swisscom, der Post, der SBB und der RUAG (Details siehe auch Grundsätze der Vermietung) erwerben.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuchs durch einen Vorstandsbeschluss. Der Vorstand entscheidet endgültig.

Wenn Sie Mitglied unserer WBG werden möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.